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   OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03   

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https://dejure.org/2003,9049
OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,9049)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.05.2003 - 1 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,9049)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 1 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,9049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitskonzentration zwischen Strafvollstreckungskammer und erkennendem Gericht; Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bezüglich der Aufhebung der Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf einer Strafaussetzung bei Begehung einer Tat kurz nach Entlassung aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen neuer Straftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 316 (Ls.)
  • StV 2003, 575
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04

    Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung:

    Ist aber ein Widerruf nicht mehr möglich, wie dies im Falle einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung der Fall ist (vgl. OLG Jena StV 2003, 575, das die Zulässigkeit des Widerrufes im Falle der unbeschränkten Berufung offen gelassen hat; OLG Hamm, StV 2004, 83f), und der Verurteilte daher an dieses Geständnis gebunden, widerspricht die Unschuldsvermutung nicht dem Widerruf, denn der Schuldspruch ist damit rechtskräftig geworden.
  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

    Ihre Berücksichtigung als Widerrufsgrund hindert es folglich nicht, daß sie noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, sofern sich das Widerrufsgericht die Überzeugung von der Schuld des Täters verschafft hat (vgl. BVerfG aaO. und StV 1996, 163; EGMR StV 2003, 82 mit Anmerkung Pauly = StraFo 2003, 49 = NJW 2004, 43 und StV 1992, 282; OLG Jena NStZ-RR 2003, 316; HansOLG NStZ 1992, 130; KG NStZ-RR 2001, 136, 137 und StV 1988, 26; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56f Rdn. 9; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 56f Rdnrn. 4 - 7 m. weit.
  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03

    Kein Widerruf der Strafaussetzung allein aufgrund des Einräumens weiterer

    Ob die genannte Entscheidung verbindlich in diesem Sinne zu verstehen ist, erscheint zur Zeit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte noch nicht eindeutig geklärt (vgl. hierzu etwa die Entscheidungen des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena vom 7. Mai 2003 und des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Juli 2003, beide StV 2003, 575).
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass ein Widerruf wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat regelmäßig eine rechtskräftige Verurteilung voraussetzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.03.2003, 1 Ws 100/03 sowie vom 07.05.2003, 1 Ws 163/03 ).
  • OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung vor rechtskräftiger

    Für einen Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat vor deren rechtskräftiger Aburteilung bleibt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3.10.2002 (StV 2003, 82 ff.) nur noch in Ausnahmefällen, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht, Raum (Senatsbeschluss vom 7.5.2003, 1 Ws 163/03, StV 2003, 575).
  • OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise

    Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-; Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 84-IV-03
    Die am 8. Dezember 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Haftbefehl des Landgerichts Dresden vom 11. September 2003 (1 Ks 414 Js 41484/93) und den Beschwerdebeschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. September 2003 (1 Ws 163/03).
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